Sicherheitsbestimmungen Deutschland für Skylaterne
Zu Ihrem und dem Schutz von Dritten sind bei der Benutzung der Skylaternen die folgenden Sicherheitsbestimmungen neben dem allgemeinen beim Umgang mit Brennstoffen zu beachtenden Sorgfaltsmaßstab zu berücksichtigen.
1. Nach § 16 Absatz 4 Luftverkehrsordnung bedarf die Skylaterne keiner Aufstiegserlaubnis und kann unter Berücksichtigung dieser Sicherheitshinweise an 365 Tagen im Jahr eingesetzt werden.
2. Bevor Sie das Brennmittel der Skylaterne anzünden, stellen Sie bitte sicher, dass zuvor das Papier der Skylaterne so weit wie möglich aufgefaltet wurde, da die Papierhülle bei dem sonst möglichen Kontakt mit dem Brennmittel in Brand geraten kann. Dadurch könnten erhebliche Verletzungen oder großer Sachschaden durch einen ausgelösten Brand entstehen.
3. Wir raten dazu, die Skylaterne nach dem Entzünden des Brennmittels bis zu deren Aufsteigen – entsprechend unserer Ausführungen in der Gebrauchsanweisung – in den Händen zu halten. Sollten Sie die Skylaternen nach dem Entzünden auf den Boden stellen, so achten Sie unbedingt darauf, dass es sich um einen nicht brennbaren Untergrund wie etwa Beton handelt.
4. Niemals dürfen Sie eine Skylaterne in der Nähe von entflammbaren oder explosionsgefährdeten Plätzen oder Gegenständen wie beispielsweise Tankstellen oder Hochspannungsmasten oder in der unmittelbaren Nähe von Häusern oder Bäumen starten lassen, da die Skylaterne dort Brände verursachen könnte.
5. Bitte beachten Sie, dass die Skylaterne nur bis zu einer Windstärke von maximal 2 starten darf. Zu lässig ist der Aufstieg also bei Windstille oder sehr leichtem Wind. Bei stärkeren Windstärken kann die Skylaterne abgetrieben werden und dadurch Schäden, wie z. B. Brände verursachen. Auch bei sehr leichtem Wind sollten Sie die Windrichtung bestimmen und die Skylaterne nur dann aufsteigen lassen, wenn keine Hindernisse in der Flugbahn ersichtlich sind.
6. Bitte beachten Sie, dass an gewissen Orten sowie in der Nähe von Flugplätzen (jedenfalls in einem Umkreis von 1,5 km sowie einem größeren Radius bei regionalen (15 – 20 km) und internationalen Flughäfen (50 km) der Start von Skylaternen verboten ist. Bei mehr als 10 Skylaternen benötigen Sie eine Genehmigung der DFS (Deutschen Flugsicherung GmbH, Telefon DFS: 06103-7071313). Informieren Sie sich daher bitte zwingend vor dem Start darüber, ob sich ein Flugplatz oder Flughafen in der Nähe befindet und der Aufstieg der Sky- laternen an dem gewünschten Startplatz zulässig ist. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Deutschen Flugsicherung GmbH sowie den zuständigen Luftfahrtbehörden.
7. Bewahren Sie die Skylaternen sicher vor Kindern auf und lassen Sie Kinder die Skylaternen nur in Ihrer Gegenwart und unter Beachtung dieser Sicherheitshinweise aufsteigen.
8. Auch wenn bei Beachtung dieser Sicherheitsbestimmungen und der Gebrauchsanweisung unseres Erachtens nur ein sehr geringes Risiko bei der Verwendung der Skylaternen besteht, raten wir dazu, für einen entsprechenden Versicherungsschutz im unerwarteten Schadenfall zu sorgen.
9. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde bzw. Ihrem zuständigen Ordnungsamt über die gültige Brandschutzverordnung Ihres Bundeslandes.